UP, UP AND AWAY

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Luftfahrtunternehmens Graster Ballonteam Heiko Peters

1. Buchung
Mit der Buchung schließt der Kunde mit dem Luftfahrtunternehmen Graster Ballonteam Heiko Peters einen verbindlichen Beförderungsvertrag. Ein Kunde ist die Person, welche die Ballonfahrt bucht. Sollte ein Kunde selbst an einer Ballonfahrt teilnehmen, so ist er Kunde und Passagier zugleich. Ansonsten gilt als Passagier die Person, für welche die Ballonfahrt gebucht wurde. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, welches die gleichen Voraussetzungen (§20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen.

2. Gutscheine
Gutscheine sind generell übertragbar. Eine Auszahlung des Gegenwertes in Bar kann nicht erfolgen. Die Gültigkeit ist beschränkt auf 2 Jahre. Wird innerhalb des o.g. Zeitraumes von Seiten des Passagiers kein Termin vereinbart, so verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf eine Ballonfahrt besteht dann nicht mehr.

3. Zahlungen
Nach der Buchung des Kunden wird diese mit einer Rechnungsstellung bestätigt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug auf das genannte Konto zu überweisen.

4. Stornierung
Eine Stornierung des Gutscheines ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum möglich. Die Stornogebühr beträgt 20,00 € für entstandene Verwaltungskosten.
Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage führen zum ersatzlosen Verlust des Gutscheinpreises.
Der Passagier kann eine Ersatzperson für den vereinbarten Fahrttermin benennen.
Eine Stornierung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

5. Wartezeiten
Der Fahrgast ist verpflichtet, mit dem Luftfahrtunternehmen Graster Ballonteam Heiko Peters den Kontakt wie im Infoblatt beschrieben herzustellen.

6. Terminvereinbarungen/Ballonfahrt
Der Fahrgast hat zwecks Terminvereinbarung den Kontakt herzustellen.
Die Ballonfahrt erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungsbedingungen. Der Ballonführer ist als einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen. Vertragsinhalt ist die einmalige Beförderung in einem Heißluftballon mit einer Fahrzeit von ca. 45 – 80 Minuten. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsmäßig durchgeführt.

7. Nichtantritt der Fahrt
Erscheint ein Passagier nicht zu dem vereinbarten Termin, so ist sein Anspruch auf diese Ballonfahrt verfallen. Gleiches gilt für Passagiere, welche zu spät kommen und der Ballon schon abgehoben hat.

8. Absage einer Ballonfahrt
Sollte eine Ballonfahrt aus Witterungs- oder technischen Gründen abgesagt werden, so können keine Schadenersatzansprüche gegen das Luftfahrtunternehmen Graster Ballonteam Heiko Peters gestellt werden, d. h. es können keine Fahrtkosten oder Verdienstausfälle geltend gemacht werden. Der Anspruch auf eine Ballonfahrt bleibt allerdings bestehen.

9. Ausschluss von der Ballonfahrt
Der Pilot hat das Recht, Passagiere, welche unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, von der Fahrt auszuschließen. Der Fahrpreis ist dann in voller Höhe zu zahlen. Gleiches gilt für Passagiere, welche Schusswaffen oder Messer mit feststehender Klinge mitführen möchten.

10. Schadenfälle
Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Kalendertag mitzuteilen.

11. Haftungsbeschränkungen
Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer Abkommen. Nach diesen internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen oder Sachschäden in der Regel beschränkt. In Ergänzung dazu gilt deutsches Recht. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fluggast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fluggäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.

12. Vertragsart
Bei dem hier geschlossenen Vertrag handelt es sich immer und ausschließlich um einen Dienstvertrag, und nicht um einen Werkvertrag. Sinn und Zweck ist nicht die Überbrückung einer bestimmten Distanz, sondern das Vergnügen einer Ballonfahrt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir mit dem Ballon keine Passagiere befördern, welche eine feste und bestimmte Distanz überbrücken möchten.